Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsgrundlage. Verträge über Software, Softwarewartung und sonstige Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossen. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Leistungen und Lieferungen auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme unserer Lieferung gelten diese Bedingungen als vereinbart. Hinweisen des Kunden auf eigene Liefer- oder sonstige Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1. Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich oder formularmäßig bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Programme bleiben in unserem Eigentum, auch wenn dafür eine Lizenzgebühr bezahlt worden ist. Gegen Zahlung der Lizenzgebühr erhält der Kunde die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software auf einem Computersystem elektronisch zu speichern und zu nutzen. Der Kunde wird die Software vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter Weitergabe zu schützen. Es ist dem Kunden ohne schriftliche Einwilligung nicht gestattet, Software ganz oder teilweise zu kopieren. Ausdrücklich untersagen wir jede Form der Beschaffung des Quellcodes durch Disassemblierung oder sonstiger Manipulation an der Software. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Bei jedem Fall der Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 25.000,00 geltend zu machen. Die geschuldete Leistung gilt als bewirkt, wenn die gelieferte Ware im wesentlichem dem Vertrag entspricht und die vereinbarten Funktionen im wesentlichen erfüllt werden.

2. Preise- und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager Gelsenkirchen, jedoch ausschließlich der Verpackungs-, Fracht-, Ausstellungs- und Inbetriebsetzungskosten. Den Preisen liegen die bei der Auftragsbestätigung gültigen Lohn-, Material-, und Zulieferkosten zu Grunde. Rechnungen sind sofort zahlbar rein netto bei Lieferung, soweit keine anderen Zahlungskonditionen schrif lich vereinbart worden sind. Rechnungsendsummen, sowie Gutschriftsendsummen gelten als akzeptiert, wenn nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich wiedersprochen wird. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ist der Kunde im Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite geltend zu machen, mindestens jedoch 8 % über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.

3. Lieferzeit und Lieferung
Wir bemühen uns, angegebene Liefertermine einzuhalten. Termine sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Bei höherer Gewalt (auch Betriebsstörung) tritt kein Lieferverzug ein. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins eine angemessene Nachfrist setzen, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Geraten wir bei schriftlich vereinbarten Lieferterminen in Verzug, kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Schadensersatzansprüche aus dem Lieferverzug kann der Kunde nur dann stellen, wenn verbindliche Termine vorsetzlich oder grob fahrlässig nicht eingehalten wurden und dies der UIG nachgewiesen werden kann oder bei fruchtlosem Ablauf der vom Kunden zu setzenden Nachfrist. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen. Die Entschädigung kann längstens für sechs Monate verlangt werden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen statt des Rechts auf Verzugsentschädigung bleibt unberührt. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Äußerlich sichtbare Beschädigung an den Waren müssen der Bahnpost oder dem Spediteur sofort gemeldet werden, die eine Tatsbestandsaufnahme vornehmen. Verpackte Ware ist sofort zu prüfen. Dabei endeckte offensichtliche Schäden müssen innerhalb zwei Tagen schriftlich gemeldet werden. Die Rücksendung der beschädigten Ware ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Unterläßt der Kunde die vorstehenden Maßnahmen entfällt jeglicher Anspruch gegen uns.

4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung der gesamten Forderung einschließlich Nebenfoderungen vor. Zur Sicherung aller unserer Forderungen treten die Geschäftspartner bereits bei Vertragsabschluß im voraus all diejenigen Ansprüche an uns ab, die ihnen aus der Veräußerung von in unserem Eigentum stehender Ware gegen ihre Abnehmer an Dritte zustehen. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen an uns zu übermitteln. Er ist weiter verpflichtet, uns alle Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendig sind. Das Risiko einer Beschädigung der Ware oder deren Verlust durch Diebstahl usw. geht zu Lasten des Kunden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware, für die der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig zu Verfügung und bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden gleichwertige Ware zu liefern. Der Kunde ist nur widerruflich und nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt über Ware zu verfügen die in unserem Eigentum steht. Er ist jedoch nicht berechtigt zur Übereignung, Sicherungsübereignung, Abtretung, Verpfändung und zum Abschluß von Faktoringverträgen jeder Art sowie zur Veräußerung an Abnehmer, die Vorausabtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausschließen. Verfügung dieser Art sind nur mit schriftlicher Zustimmung von uns gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

5. Schadensersatz
Hat der Kunde Schadensersatz wegen Nicherfüllung zu leisten, ist als pauschaler Schadensersatzbetrag ein Betrag von 25 % des Rechnungsendbetrages vereinbart. Ein weitergehender Schaden ist von uns zu beweisen, ein niedriger Schaden vom Kunden.

6. Auskünfte und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte müssen, soweit sie von den schriftlichen Angaben auf dem Produkt abweichen, von uns schriftlich bestätigt werden.

7. Gewährleistung
Jede Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an dem Liefergegenstand vornimmt oder vornehmen läßt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Wir leisten Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gelingt die Nachbesserung innerhalb von sechs Monaten ab Eingang der schriftlichen Mängelanzeige nicht, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung zu verlangen. Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden, z. B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird. In jedem Fall haftet UIG nur in Höhe der entstandenen Herstellungskosten.

8. Verschiedenes
Mündliche Nebenabreden, Zusicherung und Vertragsänderung sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden, insbesondere auch die Abbedingung der Schriftform. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedigungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Für Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt auch bei Auslandsgeschäften deutsches Recht. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftbeziehungen ist München, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

 

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